Eine Analyse beitragsfreier Riester-Verträge finden Sie unter Ziegelmeyer und Nick (2012). Bucher-Koenen T (2011) Finanzkompetenz, Riester-Renten und andere private Altersvorsorge in Deutschland. MEA Diskussionspapier 250-2011 Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2012) www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Thema-Rente/riesterrente-II-Quartal-2012.pdf;jsessionid=C8EB7792C346F4C301C96BD5ED6C5C7D?__blob=publicationFile Zugang 17. Januar 2013 Riesters Anreizstruktur ist nicht nur wegen staatlicher Subventionen attraktiv, sondern auch durch konzeptionelle Veränderungen, die die Riester-Rente sukzessive attraktiver gemacht haben. Als wesentliche Änderung kann seit 2008 der volle Betrag der Riester-Ersparnisse für Baukreditverträge oder den Kauf von Immobilien (“Wohnriester”) verwendet werden. Die Immobilie muss direkt vom Riester-Sparer genutzt werden. Um ein Zertifikat für ein Riester-Produkt zu erhalten, mussten die Finanzdienstleister zunächst insgesamt 11 Bedingungen erfüllen. Im Jahr 2006 wurden diese Bedingungen in sechs Regeln geändert, um das Verständnis und die Einhaltung der Zertifizierungsanforderungen zu erleichtern. Riester-Produkte erhalten eine staatliche Zertifizierung, wenn sie folgende Kriterien erfüllen: Die Riester-Rente-Pläne sind zertifiziert und von der Bundesregierung streng reguliert. Informationen über Kosten, Nutzen, Maklerprovisionen, Gebühren und andere Details müssen transparent gemacht und potenziellen Kunden umfassend erläutert werden.
Leistungszahlungen können im Alter von 60 Jahren beginnen und unterliegen der deutschen Einkommensteuer, unterliegen aber keiner Pauschalsteuer oder Kapitalertragsteuer. Jegliches Geld, das Sie in den Plan stecken, wird Ihnen am Ende des Vertrages garantiert und unterliegt keinen Rechtsansprüchen oder Pfändungen. Es gibt mehrere verschiedene Auszahlungspläne, die Pauschalzahlungen oder eine Art Rente oder eine Kombination aus beidem beinhalten können. Im Vergleich zu anderen Sparmöglichkeiten wie Lebensversicherungen können Riester-Ersparnisse nicht verpfändet werden und müssen nicht aufgebraucht werden, bevor ihre Eigentümer Anspruch auf Langzeitarbeitslosengeld oder Sozialhilfe haben. Greift ein Begünstigter vor dem 60. Lebensjahr auf das Riester-Vermögen zu (Anmerkung: bei ab 2012 abgeschlossenen Verträgen: 62), kündigt er einen Riester-Vertrag oder stirbt ohne qualifizierte Erben (d. h. Ehegatte oder Kinder, für die Kindergeld gezahlt werden), müssen bisher alle staatlichen Leistungen (Zuschüsse und Steuerersparnisse) in monatlichen Raten zurückgezahlt werden (“förderschädliche Verwendung”).
Riester-Verträge werden daher in der Regel nicht vor der Pensionierung gekündigt. Begünstigte, die ihren Ruhestand außerhalb der EU/des EWR verbringen, müssen die oben beschriebenen Leistungen ebenfalls zurückzahlen. Aufgrund der sehr strengen staatlichen Vorschriften sind zertifizierte Riester-Pensionspläne eine der sichersten Optionen für Altersersparnisse in Deutschland. Die jährlichen staatlichen Boni (Subventionen) haben sich im Laufe der Jahre geändert, aber seit 2008 sind sie gleich geblieben: 154 Euro, wenn Sie unverheiratet sind, 308 Euro für Ehepaare, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, 185 Euro für jedes kind, das vor 2008 geboren wurde, und 300 Euro für jedes Kind, das nach 2008 geboren wurde. Ein zusätzlicher einmaliger Bonus von 200 Euro wird einem neuen Versicherungsnehmer gezahlt, wenn er im ersten Vertragsjahr unter 25 Jahre alt ist. Alle Beiträge (einschließlich der Boni) gelten als Sonderaufwand für Steuerzwecke und sind steuerlich abzugsfähig. (Der maximale Abzug beträgt 2.100 Euro pro Jahr.) Schonlau M, Watson N, Kroh M (2010) Haushaltsvermessungspanels: Wie stark beeinflussen sich folgende Regeln auf die Stichprobengröße? DIW Diskussionspapier Nr. 347 Kriete-Dodds S (2008) Steuerliche Förderung der Riester-Rente für das Jahr 2003.
Wirtschaft und Statistik 1:60–65 Laibson D (1997) Goldene Eier und hyperbolische Diskontierung. Quart J Econ 112(2):443–477 Börsch-Supan A, Coppola M, Reil-Held A (2012) Riester Pensions in Germany: design, dynamics, targeting success and crowding In. National Bureau of Economic Research Working Paper Series 18014 Siehe Abb. 1, 2, 3 und 4; Tabellen 1, 2, 3, 4 und 5. Börsch-Supan A, Wilke CB (2004) Das deutsche öffentliche Rentensystem: wie es war, wie es sein wird.