b) die finanzielle Tragfähigkeit des Altenpflegedienstes, auf den sich die zu unterschiedliche Zuweisung bezieht; und c) die Imperatagung durch ein Pilotprogramm für alternative Behandlungsmöglichkeiten; Respite Care bedeutet häusliche Pflege oder flexible Pflege (je nach Fall), die als alternative Pflegeregelung mit dem primären Zweck angeboten wird, einem Pflegebedürftigen oder einem Pflegeempfänger eine kurzfristige Pause von der üblichen Betreuungsregelung zu geben. Sie umfasst jedoch nicht die häusliche Pflege, die über eine häusliche Pflegedienststelle erbracht wird, während der betreffende Pflegeempfänger gemäß Abschnitt 42-2 von einem anderen häuslichen Pflegedienst beurlaubt wird. b) innerhalb von 28 Tagen nach Beendigung der Versorgung nicht in eine Altenpflegedienststelle eingetreten ist, die eine häusliche Pflegeoder eine flexible Pflegedienststelle ist. b) verschiedene Arten der Entgegennahme, Verwaltung und Lösung verschiedener Arten von Beschwerden und Bedenken sowie Beschwerden und Bedenken in Bezug auf verschiedene Altenpflegedienste; b) die Umstände, unter denen die Pflege erbracht wird (z. B. ob die Pflege in einer häuslichen Pflegedienststelle erbracht wird, die ihren *Akkreditierungsanforderungen entspricht). iii) die Abteilung 57 des Aged Care (Transitional Provisions) Act 1997 in Bezug auf eine *Unterkunftsanleihe und die Abteilung 57A dieses Gesetzes in Bezug auf jede *Unterkunftsgebühr, die dem Pflegeempfänger in Rechnung gestellt wird; Das Commonwealth zahlt *Subventionen im Rahmen dieses Kapitels an zugelassene Anbieter für die geleistete Altersversorgung. Diese Subventionen sind: b) die Person gehört zu einer Personenklasse, die nach den Subventionsgrundsätzen nach Absatz 50-1 Absatz 1 Buchstabe b)(ii) keine Genehmigung für die flexible Pflege benötigen. b) der Sekretär vermutet vernünftigerweise, dass der Pflegebedarf des Pflegeempfängers seit der letzten Beurteilung nach Abschnitt 25-3 oder der Neubewertung des Pflegeniveaus, das der Pflegeempfänger benötigt, nach Abschnitt 27-4 erheblich zurückgegangen ist. b) der Pflegeempfänger zum Zeitpunkt dieser Anwesenheit nicht im Beurlaubung war.
a) eine Bescheinigung nach Absatz 1 Buchstabe a) oder (2)A); (4) Für die Zwecke des Absatzes 3 Buchstabe b) einen besetzten Ort außer Acht lassen, wenn die Sanktion zum Zeitpunkt der Einstellung bereits in Bezug auf die Anzahl der zugewiesenen *Orte, die der Sanktion unterliegen, in Kraft getreten ist. c) Berichterstattung über den Bedarf und Zugang zu Altenpflege oder anderen kommunalen, Gesundheits- oder Sozialdiensten und deren Durchführung von Forschungsarbeiten. (4A) Die in Absatz 4 Buchstabe a) genannte Ermäßigung gilt jedoch nicht, wenn: (1) Die *Unterkunftsvereinbarung Folgendes vorsehen muss: (5) Für die Zwecke von Absatz b) der Definition der engen Beziehung in Unterabschnitt 1 sind, wenn eine Person aufgrund der Definition des Kindes in diesem Abschnitt das Kind einer anderen Person ist, Beziehungen, die auf oder durch die Person zurückverfolgt werden, auf der Grundlage zu bestimmen, dass die Person das Kind des anderen Kindes ist. Person. a) *für den Pflegeempfänger und den Tag wird ein flexibler Pflegezuschuss gezahlt; und a) die Zahl der Ausschlüsse erforderlich machen, um sicherzustellen, dass die Zahl der *Plätze, für die *flexible Pflegezuschüsse zu zahlen sind, die Zahl der Plätze, die in der Zuteilung von Plätzen für flexible Pflegebeihilfen des zugelassenen Anbieters enthalten sind, nicht übersteigt; und (b) eine Unterkunftszahlung darf nicht für die *Erholungspflege in Rechnung gestellt werden; (2) Der zugelassene Anbieter hat jedoch keinen Anspruch auf häusliche Pflege, die dem Pflegeempfänger an diesem Tag gewährt wird, wenn: Hinweis: Zuschüsse, Gebühren und Zahlungen für Pflegebedürftige werden im Aged Care (Transitional Provisions) Act 1997 behandelt.