Manteltarifvertrag shk sachsen

Der gesetzlich festgelegte allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens. Der ermäßigte Beitragssatz beträgt 14,0 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens. Dieser Satz gilt für Personen, die keinen Anspruch auf eine Krankheitsbeihilfe haben. Bei Erwerbstätigen werden die Beiträge aus dem Erwerbseinkommen zu gleichen Teilen zwischen arbeitnehmer- und arbeitgebergerecht aufgeteilt (jeweils 7,3 %). Bei Rentnern zahlen Versicherte und Rentenversicherer jeweils die Hälfte des Gesamtbeitrags. Zusätzlich zum allgemeinen oder ermäßigten Beitragssatz können die Krankenkassen von ihren Mitgliedern einen Zusätzlichenbeitrag verlangen. Nach dem aktuellen Koalitionsvertrag gilt ab 2019 ein Paritätsbeitragssatz. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber zusätzlich zum aktuellen Beitragssatz, der bereits zur Hälfte finanziert wird, 50 Prozent des Zusatzbeitrags zahlt. Im Prinzip unterliegen Grenzgänger den Arbeitsgesetzen des Landes, in dem sie arbeiten. Sie haben einen Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber in dem Land, in dem sie beschäftigt sind. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, die gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen des Arbeitslandes sowie die geltenden Tarifverträge einzuhalten. In bestimmten Fällen können die Parteien vereinbaren, festzulegen, dass das Arbeitsverhältnis dem Arbeitsrecht eines anderen Landes unterliegt, aber mehrere deutsche Gesetze und Vorschriften sind dennoch zu beachten, wie das Mindestlohngesetz und Arbeitsschutzbestimmungen.

Überstunden müssen vom Arbeitgeber bestellt und bezahlt werden. Tarifverträge für bestimmte Sektoren sehen Überstundenzulagen vor. Befristete Arbeitsverträge müssen stets schriftlich abgeschlossen werden. Wird eine Befristungsvereinbarung nicht schriftlich (sondern in elektronischer Form oder unter notarieller Aufsicht) geschlossen, so gilt nur die Terminbeschränkung und nicht der gesamte Arbeitsvertrag als nichtig. Somit gilt der Arbeitsvertrag als solcher, nämlich als unbefristeten Vertrag. Für bestimmte Arbeitsplätze und Wirtschaftszweige wurden auf der Grundlage von Tarifverträgen Mindestlöhne festgelegt, die in der Regel über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen (z. B. für Arbeitnehmer der Primärbauindustrie, Elektriker, Gebäudereinigungspersonal, Pflegedienstleister usw.). Für den Fall, dass Ihr Arbeitgeber Ihren Lohn/Gehalt nicht zahlt, sollten Sie sofort handeln. Geben Sie ihrem Arbeitgeber eine schriftliche Mitteilung mit der Forderung nach Zahlung und ordnungsgemäßer Buchführung Ihrer Löhne innerhalb von zwei Wochen. Ihre Mitteilung sollte folgende Informationen enthalten: die Anzahl der nicht bezahlten Arbeitsstunden, den Gesamtbetrag, der Ihnen vom Arbeitgeber geschuldet wird, und eine Bankkontonummer. Warten Sie nicht zu lange.

Bestimmte Bestimmungen des Gesetzes legen die Zeiträume fest, in denen Sie berechtigt sind, die Zahlung Ihres Lohnes zu verlangen oder einen Antrag auf Zahlung vor Gericht zu stellen. Nach Ablauf dieser Fristen können Sie Ihre Ansprüche gegen Ihren Arbeitgeber nicht mehr geltend machen. Die entsprechenden Zeiträume sind in Ihrem Arbeitsvertrag oder dem geltenden Tarifvertrag und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) angegeben.

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