Ard und zdf kündigen Vertrag

Im Rechtsstreit ging es um die strittige Frage, ob ARD und ZDF als Sender mit “Must-Carry”-Status einen Vertrag über den Kabelvertrieb verlangen und eine Gebühr an die Kabelnetzbetreiber zahlen müssen. 2012 kündigten ARD und ZDF ihre Beförderungsverträge mit den beiden großen Kabelnetzbetreibern zum 31. Dezember 2012 und stellten die Zahlungen ein. (6) KeK-Experten erhalten eine angemessene Vergütung für ihre Arbeit und erhalten die erforderlichen Ausgaben erstattet. Der Staat, der derzeit den Vorsitz der Rundfunkkommission innehat, kümmert sich um vertragliche Vereinbarungen mit den Sachverständigen. Im Rechtsstreit ging es um die strittige Frage, ob ARD und ZDF als Inhaber des Status “must carry” einen Kabelverteilungsvertrag benötigen und den Kabelnetzbetreibern eine Beförderungsgebühr zahlen müssen. 2011 kündigten ARD und ZDF ihre Beförderungsverträge mit den großen Kabelnetzbetreibern und setzten die Zahlungen aus. Es sei nicht mehr vertretbar, dass Anunternehmen, die gutes Geld mit dem Vertrieb der öffentlich-rechtlichen Sender verdienen, Gebühren gezahlt würden, argumentierte ZDF-Generaldirektor Dr. Thomas Bellut damals. Doch ARD und ZDF erlitten kürzlich einen Rückschlag in dem Streit: Im Juli 2017 entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf, dass die Sender zur Zahlung von Beförderungsgebühren verpflichtet sind.

Übrigens: Nicht alle Mieter müssen einen eigenen Mietvertrag haben. (3) Artikel 11 Absatz 2 kann von einem der Vertragsstaaten mit Wirkung zum Ende des Kalenderjahres mit einer Frist von zwölf Monaten gekündigt werden. Sie kann zum ersten Mal mit Wirkung vom 31. Dezember 2000 angeprangert werden. Wird Artikel 11 Absatz 2 nicht mit Wirkung ab diesem Zeitpunkt gekündigt, so kann die gleiche Kündigungsfrist alle zwei Jahre gewährt werden. Die Kündigung erfolgt schriftlich an den Vorsitzenden der Konferenz der Ministerpräsidenten. Prangert ein Staat die Vereinbarung an, so kann jeder Staat innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der Kündigung die Rundfunkvereinbarung, die Vereinbarung über die ARD, die Vereinbarung über das ZDF, die Vereinbarung über die öffentliche Körperschaft “Deutschlandradio”, die Vereinbarung über die Finanzierung und die Vereinbarung über die Fernseh- und Rundfunklizenzgebühren mit Wirkung vom selben Tag anprangern. Die Kündigung durch einen Staat berührt nicht die angeprangerten Bestimmungen dieses Abkommens und die im ersten Satz genannten Vereinbarungen in den Beziehungen zwischen den anderen Staaten. Eine vertragliche Vereinbarung zwischen Unitymedia und dem ZDF gibt es aber noch nicht, weshalb die anhängigen Rechtsverfahren zwischen beiden Seiten fortgesetzt werden, so der Sprecher. “Wir hoffen, dass die Vereinbarung mit der ARD für beide Seiten einen für beide Seiten gangbaren Weg aufgezeigt hat, der Orientierung in den ausstehenden Verhandlungen bietet.” (1) Dieses Abkommen bleibt auf unbestimmte Zeit in Kraft.

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