Alles in allem kann man mit Fug und Recht sagen, dass sich der deutsche Arbeitsmarkt in den letzten 10 bis 15 Jahren erheblich verändert hat. Neue Arbeitsplätze in Dienstleistungsberufen haben zu einem deutlich höheren Beschäftigungsniveau im Vergleich zu früheren Phasen beigetragen, und viele dieser Arbeitsplätze sind in atypischen Formen von Verträgen. Eine große Trennlinie besteht zwischen regulären, dauerhaften Teilzeit- und randständigen Teilzeitarbeitsplätzen. Die sekundären Segmente des Arbeitsmarktes sind eindeutig durch sektorale und demografische Muster gekennzeichnet. Dieses Muster der Beschäftigungsdualität scheint im Laufe der Zeit an Bedeutung zu erhaben zu sein, da sich der Arbeitsmarkt ausdehnt, sektorale Verschiebungen auftreten, der Spielraum der Arbeitgeber zunimmt und die Arbeitsbedingungen auch auf Arbeitsbeziehungen/Organisation und Arbeitskräftenachfrage-/Angebotsmuster reagieren. Eine parallele Entwicklung kann auch mit Lohnungleichheiten gezeigt werden. Offensichtlich ist der Niedriglohnsektor in Deutschland ebenso gewachsen wie die Lohnstreuung insgesamt. Zwar haben atypische Verträge im Allgemeinen einen höheren Anteil an Geringverdienern als bei Standardbeschäftigungen, doch hat auch die Lohnunterschiede bei Vollzeitverträgen mit unbefristeten Vollzeitverträgen zugenommen. Hier macht die Abdeckung durch Tarifverträge einen großen Unterschied. Die Segmentierung des Arbeitsmarktes ist keineswegs ein neues Thema für die Arbeitsmarktforschung. Während sich das Konzept der segmentierten Arbeitsmärkte in den 1970er Jahren im Kontext institutionell flexibler, liberaler Arbeitsmärkte entwickelte, aber auch den deutschen Fall als Ausgangspunkt heransetzte (siehe Doeringer et al. 1971; Sengenberger 1987) nimmt in Forschung und Politik die Aufmerksamkeit in jüngerer Zeit auf das Phänomen der Dualisierung und der dualisierten Arbeitsmärkte mit besonderem Schwerpunkt auf so genannten nicht standardisierten oder atypischen Beschäftigungsformen wie befristeten Arbeitsverträgen, Teilzeitarbeit, Leiharbeit oder Freiberuflern zu. Hier sind die Hauptargumente institutioneller, da die kontinentaleuropäischen Länder nun ein eigenartiges Muster der Arbeitsmarktregulierung entwickelt haben, das sich um einen gut geschützten Kern von Festangestellten dreht, die von einem relativ strengen Kündigungsschutz, einem großen Anteil an Tarifverhandlungen und einer vollständigen Integration in die Sozialversicherung profitieren.