Allerdings ist hier ein neues Urteil des Landgerichts München aus dem Jahr 2019 zu berücksichtigen, in dem das Gericht entschieden hat, dass das Kaufrecht des Finanzinvestors gegen einen Geschäftsführer, der 25 % des Grundkapitals hält, nach dem Art. 138 BGB nichtig ist. Das Gericht begründete dies damit, dass es sich nicht nur um eine Minderheitsbeteiligung handele, dass der Geschäftsführer bereits vor dem Eintritt des Finanzinvestors an der Gesellschaft beteiligt gewesen sei, dass es sich um eine erhebliche Investition des Geschäftsführers handele und die Beteiligung daher nicht nur als Anhang zur Position des Geschäftsführers angesehen werden könne. Dies wäre eine unzulässige Kündigungsklausel. Der Fall hat sicherlich seine Besonderheiten und kann daher nicht generell auf die Beteiligung von Managern und entsprechende Kaufrechte angewendet werden. In der Praxis ist es jedoch ratsam, sich künftig genauer mit der genauen Struktur der Kaufrechte und der Rechtsprechung zu Aufhebungsklauseln zu befassen. Der entsprechende Aktionärsbeschluss ist dem Mitteilungsschreiben beizufügen. Sowohl die Entschließung als auch das Mitteilungsschreiben müssen in der ursprünglichen Form zugestellt werden. Wird der Servicevertrag des Geschäftsführers mit einem Unternehmen geschlossen, in dem er nicht zum Geschäftsführer ernannt wird, so gilt die Datenschutzbehörde wahrscheinlich. Ist dies der Zutun, so muss die Bekanntmachung durch bestimmte im Gesetz vorgesehene Gründe gerechtfertigt sein. In der Praxis werden Unternehmen und Geschäftsführer in solchen Szenarien die Bedingungen des Ausstiegs aushandeln.
Oft müssen bei der Kündigung des Geschäftsführers zusätzliche Aspekte berücksichtigt werden. Dazu gehören eine Befreiung von der Leistungspflicht (Gartenurlaub) oder, falls im Servicevertrag vereinbart, Bonusansprüche und ein nachvertraglicher Wettbewerbsverbotsvertrag. Das Unternehmen kann in der Regel auf einen nachvertraglichen Wettbewerbsverbot verzichten, muss aber in der Regel eine Kündigungsfrist von drei bis zwölf Monaten einhalten, bevor der Verzicht in Kraft tritt, was bedeutet, dass das Unternehmen die für diesen Zeitraum vereinbarte Entschädigung zahlen muss. Ein Unternehmen und seine Direktoren begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 1.000.000 EUR geahndet wird, wenn sie gegen Art. 101 s. EG-Vertrag oder Bestimmungen der GWB. Dies umfasst z. B. Vereinbarungen, die die Wettbewerbsbeschränkung bewirken. Der Status eines Geschäftsführers (Geschäftsführer) einer GmbH wird (i) durch die Ernennung zum Geschäftsführer und damit durch die Unternehmenszentrale als gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft bestimmt; und (ii) durch die zugrunde liegende Dienstleistungsvereinbarung. Beabsichtigt ein Unternehmen, sich von einem Geschäftsführer zu trennen, müssen sowohl der Termin als auch der Servicevertrag gekündigt werden.
Es ist wichtig zu erkennen, dass dies zwei verschiedene Themen sind, die beim Abschied von einem Geschäftsführer angegangen werden müssen. Einerseits kann der Geschäftsführer einen Anteil am traditionellen Eigenkapital erwerben. Darüber hinaus kann er auch Aktionärsdarlehen vergeben oder Vorzugskapital zeichnen. Diese Finanzinstrumente sind nicht an den stillen Reserven des Unternehmens beteiligt, sondern haben nur eine feste Rendite zwischen 6-10% p.a. Stimmrechte werden auch regelmäßig nicht mit ihnen in Verbindung gebracht. Im Falle eines Ausstiegs haben sie jedoch Liquidationspriorität gegenüber traditionellem Eigenkapital. Wenn der Verwalter nicht in diese vorrangigen Finanzinstrumente investiert oder in diese zu einem niedrigeren Verhältnis als der Finanzinvestor investiert, ist seine Beteiligung einem höheren Risiko ausgesetzt.