Manteltarifvertrag sicherheitsdienst

Das Gericht weist in der Tat darauf hin, dass die Burns-Mitarbeiter bei Lockheed vom Board als geeignete Einheit befunden wurden; dass Burns diesen Punkt hier nicht ausdrücklich zur Überprüfung beibehalten hat; und dass Burns daher verpflichtet ist, mit der zuvor zertifizierten Gewerkschaft zu verhandeln. Aber die wichtigste Prämisse, die zu dieser Schlussfolgerung führt, die Bestimmung der entsprechenden Einheit, wurde von der Kammer selbst festgelegt und vom Berufungsgericht ausschließlich unter der Doktrin der Nachfolge bestätigt. Burns in weder verpflichtet, die Benennung der Verhandlungseinheit ausdrücklich in Frage zu stellen, noch in einer solchen Herausforderung zu siegen, um den Fehler in der Verhandlungsordnung nachzuweisen. Burns hat ausdrücklich die Entschlossenheit in Frage gestellt, die sowohl der Entschlossenheit zur Verhandlungseinheit als auch zur Verhandlungsordnung – der Suche nach einer Nachfolge – zugrunde liegt. Doch anstatt diese Art der Analyse auf die Beschwerden der Gewerkschaft hier anzuwenden, kam der Vorstand zu dem Schluss, dass Burns, da er ein “Nachfolger” sei, absolut an die Form gebunden sei, die von Wackenhut und seinen Mitarbeitern bei Lockheed geformt worden sei. Burns wurde somit ein Jahr nach der ursprünglichen Zertifizierung daran gehindert, die Benennung von Lockheed als geeignete Verhandlungseinheit anzufechten. 61 Stat. 144, 29 U.S.C. Nr. 159(c)(3). Aus Burns` Verhandlungspflicht geht jedoch nicht hervor, dass sie verpflichtet war, die inhaltlichen Bedingungen des Tarifvertrags einzuhalten, den die Gewerkschaft mit Wackenhut ausgehandelt hatte und dem Burns in keiner Weise zugestimmt hatte.

Art. 8 Buchstabe d des Gesetzes sieht ausdrücklich vor, dass das Bestehen einer solchen Verhandlungspflicht “keine Partei zwingt, einem Vorschlag zuzustimmen oder die Erteilung einer Konzession zu verlangen”. Der Kongress hat sich konsequent geweigert, in freie Tarifverhandlungen einzugreifen7 und hat dieses Instrument oder freiwillige Serad der Auferlegung von Zwangsbedingungen als Mittel zur Vermeidung oder Beendigung von Arbeitskämpfen vorgezogen. In seinem Bericht zum Gesetz von 1935 stellte der Senatsausschuss für Bildung und Arbeit fest: In vielen Fällen wird es natürlich für Nachfolgearbeitgeber von Vorteil sein, nicht nur die Gewerkschaft anzuerkennen und zu verhandeln, sondern auch den bereits bestehenden Vertrag einzuhalten, anstatt sich Unsicherheiten und Turbulenzen zu stellen.

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