Kollektivvertrag metall 2019 kündigungsfrist angestellte

ARBEITSZEIT – Die Arbeitszeit wird durch mehrere Rechtsquellen wie das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt. Die Arbeitszeit darf in der Regel acht Stunden pro Arbeitstag nicht überschreiten. Die Arbeitszeit kann auf bis zu zehn Stunden pro Tag verlängert werden, ohne dass ein besonderer Grund erforderlich ist, wenn sie durchschnittlich innerhalb von sechs Monaten oder 24 Wochen acht Stunden pro Tag nicht überschreitet. Die Arbeitszeit muss nach mehr als sechs Stunden durch eine zuvor festgelegte Ruhepause (Ruhepause) von mindestens 30 min (45 min bei mehr als neun Stunden Arbeit) unterbrochen werden, die in Zeiträume von 15 min aufgeteilt werden kann. Am Ende eines Arbeitstages muss es eine ununterbrochene Ruhezeit (Ruhezeit) von elf Stunden geben. Werktage sind Tage von Montag bis Samstag. Arbeiten an Sonn- und Feiertagen sind generell verboten. Es gibt jedoch einen umfangreichen gesetzlichen Katalog von Ausnahmen (z. B. Verkehr, Tourismus, Krankenhäuser, Restaurants).

PAID TIME OFF – Nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf ein jährliches Minimum von vier Wochen bezahlten Urlaubs, basierend auf einer 5-Tage-Woche (Montag bis Freitag), was zu 20 Tagen bezahlten Urlaub führt. In der Praxis sehen Arbeitsverträge und Tarifverträge jedoch eine höhere Anzahl von Urlaubstage vor. Urlaub von 25 bis 30 Werktagen pro Jahr kann in Deutschland als Standard betrachtet werden. Ein vollständiger Urlaubsanspruch wird erst erworben, wenn das Arbeitsverhältnis seit sechs Monaten besteht. Die Arbeitnehmer müssen ihren Jahresurlaub während des Kalenderjahres nehmen, und Arbeitgeber müssen den Arbeitnehmern in der Regel Urlaub gewähren, es sei denn, es bestehen widersprüchliche geschäftliche Gründe. TRADE UNIONS UND ARBEITGEBERVERBÄNDE – Gewerkschaften sind Gewerkschaften, die sich in einer organisierten Gewerkschaft zusammenschließen, um die Interessen der Arbeitnehmer gegen Arbeitgeber und Arbeitgeberverbände zu vertreten. In Deutschland sind die Gewerkschaften branchenspezifisch und konzentrieren sich auf bestimmte Bereiche der Wirtschaft (z.B. für die Metallindustrie die Metallergewerkschaft IG Metall). Ein Arbeitgeberverband ist ein Zusammenschluss verschiedener Unternehmen innerhalb einer bestimmten Branche, um sicherzustellen, dass ihre Interessen gegen die Gewerkschaften vertreten werden. Die Hauptaufgabe von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ist die Aushandlung und der Abschluss von Tarifverträgen. Für viele Branchen ist es gängige Praxis, dass Löhne und andere Beschäftigungsbedingungen durch Tarifverträge geregelt werden, die häufig Industriestandards festlegen, die über ihren eigentlichen Anwendungsbereich hinausgehen. FIXED-TERM BESCHÄFTIGUNG – Beschäftigung kann unbefristet oder befristet mit Einschränkungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) abgeschlossen werden.

Im Falle einer gültigen befristeten Vereinbarung endet das Arbeitsverhältnis automatisch am Ende der festgelegten Laufzeit und kann nur früher gekündigt werden, wenn dies im Arbeitsvertrag vorgesehen ist. In der Regel erfordert befristete Beschäftigung eine Rechtfertigung durch einen vernünftigen Grund (z. B. Ersatzbeschäftigung während des Urlaubs, erhöhte Anforderungen aufgrund von Sonderprojekten). Das Gesetz sieht jedoch gewisse Ausnahmen für Neueinstellungen vor: Eine befristete Anstellung von Neueinstellungen ist ohne Begründung für bis zu zwei Jahre zulässig. Für neu gegründete Unternehmen wird die Zweijahresfrist auf vier Jahre verlängert. Befristete Vereinbarungen erfordern eine schriftliche Form, um gültig zu sein, d. h. die Unterschrift von Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit nasser Tinte.

Andernfalls wird ein unbefristetes Arbeitsverhältnis aufgebaut. HOLIDAY AND SICK PAY – Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) muss der Arbeitgeber für Stunden, die aufgrund eines gesetzlichen Urlaubs nicht gearbeitet werden, die Vergütung zahlen, die der Arbeitnehmer an diesem Tag erhalten hätte. Sollte ein Arbeitnehmer krankheitsbedingt an der Arbeit gehindert werden, verliert der Arbeitnehmer den Anspruch auf Vergütung für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen nicht. Ein Anspruch auf Lohnfortschreibung im Krankheitsfall tritt erst in Kraft, wenn der Arbeitnehmer vier aufeinanderfolgende Wochen beschäftigt ist.

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