Wenn Sie jedoch außerhalb von Québec geheiratet haben, kann Ihr Eigentum von einem anderen Regime regiert werden. Wenn Sie zum Zeitpunkt Ihrer Heirat nicht in Québec gelebt haben, unterliegt Ihr Eigentum den Regeln, die an dem Ort gelten, an dem Sie geheiratet haben. Dies könnte beispielsweise Ontario oder Frankreich sein, wenn: Der Rekorder alle ehelich ausgestellten Lizenzen in einem gebundenen Buch aufzeichnen, das zu diesem Zweck aufbewahrt wird, mit der Rückgabe darauf, für die er eine Gebühr von zehn Dollar erhält, die von der Person, die dasselbe erhält, zu zahlen ist. Alle Ehen zwischen Eltern und Kindern, einschließlich Großeltern und Enkelkindern jeden Grades, zwischen Brüdern und Schwestern der Hälfte sowie dem Vollblut, zwischen Onkeln und Nichten, Tanten und Neffen, Ersten Vettern und zwischen Personen, die nicht in der Lage sind, einen Ehevertrag abzuschließen, sind mutmaßlich nichtig; und es ist rechtswidrig, dass jede Stadt, jeder Bezirks- oder Staatsbeamte, die befugt ist, Ehelizenzen auszustellen, solche Ehelizenzen den bisher benannten Personen ausstellt, und jeder Beamte, der diese Lizenzen den genannten Personen ausstellt, da er weiß, dass diese Personen unter das Verbot dieses Abschnitts einhalten, wird für schuldig befunden; und dieses Verbot gilt sowohl für Personen, die aus rechtmäßiger Ehe als auch für Personen in rechtmäßiger Ehe geboren sind. Es wird davon ausgegangen, dass Ehen zwischen Personen, die nicht in der Lage sind, einen Ehevertrag abzuschließen, verboten sind, es sei denn, das für diese Personen zuständige Gericht genehmigt die Ehe. Ab dem 1. Januar 2014 stellt das Foreign and Commonwealth Office (FCO) seinen Dienst zur Hinterlegung ausländischer Heirats- und Zivilpartnerschaftsbescheinigungen bei den General Register Offices im Vereinigten Königreich ein. (1) Kein Recorder darf, außer in der hierin bereitgestellten, eine Lizenz ausstellen, die die Ehe schließung einer Person unter 15 Jahren genehmigt; vorausgesetzt jedoch, dass eine solche Lizenz auf Anordnung eines Schaltungs- oder assoziierten Kreisrichters des Landkreises, in dem die Lizenz beantragt wird, erteilt werden kann, wobei diese Lizenz nur aus gutem Grund erteilt wird, die angegeben wird, und aufgrund so ungewöhnlicher Bedingungen, dass eine solche Ehe ratsam ist. (2) Kein Recorder darf eine Lizenz erteilen, die die Ehe eines Mannes unter 18 Jahren oder eines Weibchens unter 18 Jahren gestattet, es sei denn, dies ist mit Zustimmung seines Elternteils oder Erziehungsberechtigten zu erklären, die zu dem Zeitpunkt schriftlich zuzustimmen ist, in dem der Wohnsitz der Person angegeben wird, die eine solche Einwilligung erteilt, unterzeichnet und vereidigt wird, bevor ein Beamter, der zur Eiablage befugt ist, vereidigt wird.