Kv niedersachsen tarifvertrag

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Schließlich enthalten viele Tarifverträge (z. B. im Bank-, Druck- und Metallbau) eine Öffnungsklausel für eine zeitlich begrenzte Arbeitszeitverkürzung ohne Lohnausgleich. Diese Öffnungsklauseln sind immer mit dem Ziel der Sicherung von Arbeitsplätzen verbunden. So ist beispielsweise eine Bankgesellschaft in der Lage, ihre Wochenarbeitszeit für einen begrenzten Zeitraum von 39 auf 31 Stunden ohne Lohnausgleich zu reduzieren, und muss im Gegenzug während der Dauer, in der die Öffnungsklausel in Anspruch ist, auf Entlassungen verzichten. Die Frage, ob die endgültige Entscheidung über eine Öffnungsklausel bei den Tarifparteien auf betrieblicher ebener oder auf Branchenebene liegen soll, ist unter den Sozialpartnern heftig umstritten. Während die meisten Arbeitgeberverbände dazu neigen, die endgültige Entscheidung der Unternehmensebene zu überlassen, wollen die Gewerkschaften ein Vetorecht bei den Tarifparteien auf Branchenebene beibehalten. Während die deutschen Arbeitgeberverbände die weitverbreitete Einführung von Öffnungsklauseln in der Regel begrüßen, führt dies für die Gewerkschaften zu einem strategischen Dilemma: Einerseits hoffen sie, das Tarifsystem auf Branchenebene durch eine “regulierte Dezentralisierung” zu stabilisieren; Wenn jedoch der Prozess der weiteren Flexibilisierung weitergeht, könnte dies schließlich zu einer schrittweisen Aushöhlung der Tarifverhandlungen auf Branchenebene führen. Daher sind Öffnungsklauseln als solche kein magisches Instrument, um den grundlegenden Herausforderungen der deutschen Tarifverhandlungen zu begegnen. (Thorsten Schulten, Institut für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (WSI)) Die Öffnungsklauseln für Löhne und Gehälter sind wahrscheinlich die umstrittensten, weil sie den Kern der Tarifverhandlungen auf Branchenebene betreffen. Seit langem ist es jedoch gängige Praxis, dass die Sozialpartner im Falle eines möglichen Konkurses beschließen könnten, von den kollektiv vereinbarten Zahlungen abzuweichen. In den jüngsten Tarifverträgen für die westdeutsche Metallindustrie gibt es eine Art “Allgemeine Klausel”, die es den Tarifparteien ausdrücklich erlaubt, abweichende Standards zu schließen, um eine Insolvenz zu vermeiden.

Die Einführung einer neuen Öffnungsklausel in die nationale Lohnrahmenvereinbarung der westdeutschen chemischen Industrie im Juni 1997 (DE9706216F) geht noch einen Schritt weiter. Zum ersten Mal wurde eine allgemeine Öffnungsklausel für Löhne vereinbart, die nicht eng mit einem möglichen Konkurs des Unternehmens verbunden ist, sondern auch zur Vermeidung von Entlassungen oder zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit eingesetzt werden kann. Nach der neuen Öffnungsklausel können Unternehmen den tariflichen Lohn innerhalb eines begrenzten Zeitraums um bis zu 10 % senken. Inzwischen hat der Chemie-Deal bereits seinen ersten Nachahmer in der ostdeutschen Bauindustrie gefunden, wo im Juli 1997 eine ähnliche Öffnungsklausel geschlossen wurde (DE9707126N). Bereits 1993 haben die Tarifparteien in der ostdeutschen Metallindustrie eine “Härtefallklausel” eingeführt, die es Unternehmen mit immensen wirtschaftlichen Problemen ermöglicht, ihre Beschäftigten für einen begrenzten Zeitraum löhne und Gehälter unterhalb des im Tarifvertrag (DE9703205F) festgelegten Mindestlohns zu bezahlen. Die Entscheidung, Härtefallklauseln in Anspruch zu nehmen, liegt bei den Sozialpartnern und muss vom Unternehmen in eine umfassende Sanierungsstrategie integriert werden. Während der Laufzeit einer Härtefallvereinbarung müssen Arbeitgeber auf Entlassungen verzichten. Als Folge dieser Entwicklungen ist es unter den Tarifparteien weithin anerkannt, dass die deutschen Tarifverhandlungen einige wichtige Reformen erfordern, um das System flexibler zu gestalten und differenziertere Lösungen zu ermöglichen, die den spezifischen Bedürfnissen der einzelnen Unternehmen entsprechen. Bisher hat sich jedoch nur eine Minderheit der Arbeitgeber um eine radikale Verlagerung der Tarifverhandlungen auf die Unternehmensebene bemüht. Im Gegenteil, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und sogar die Mehrheit der einzelnen Arbeitgeber wollen weiterhin am Grundsatz der Tarifverhandlungen auf Branchenebene festhalten, aber ihren Anwendungsbereich einschränken und gleichzeitig mehr Raum für (zusätzliche) Betriebsverhandlungen lassen.